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Truppmann


Thema: 08 Gerätekunde: Sonstige Geräte

8.3.1 Zu den Warngeräten (z.B. technische Hilfeleistung: „Verkehrsunfall“) zählt man
Warnschilder
Winkerkelle
Warndreieck nach StVZO
Verkehrsleitkegel

8.3.2 An Einsatzstellen auf Bundesautobahnen (BAB) und Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen erfolgt die Absicherung entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs. Welche Entfernungen gelten gemäß Abbildung?
A: 200 m, B: ca. 600 m, C: ca. 800 m
A: 100 m, B: ca. 300 m, C: ca. 400 m
A: 50 m, B: ca. 150 m, C: ca. 200 m
A: 25 m, B: ca. 75 m, C: ca. 100 m

8.3.3 Bei Einsatz der Winkerkelle ist zu beachte, dass
Winkerkellen zur Verkehrsregelung eingesetzt werden dürfen.
Winkerkellen nur zur Verkehrssicherung eingesetzt werden dürfen.
Winkerkellen keine Feuerwehrzulassung haben.
Winkerkellen nur auf Anweisung der Polizei eingesetzt werden dürfen.