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Truppführer


Thema: 08 Brandsicherheitswachdienst

1 Aufgabe des Brandsicherheitswachdienstes ist unter anderem,
eine Brandentstehung zu verhindern.
dem Veranstalter zu helfen, z.B. bei der Parkplatzeinweisung.
Besucher über den Ablauf der Veranstaltung zu informieren.
Rettungs- und Angriffswege sicherzustellen.

2 Eine Brandsicherheitswache beginnt
mindestens 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
kurz vor Beginn der Veranstaltung nach Absprache mit dem Veranstalter

3 Der Brandsicherheitswachdienst ist für den Sicherheitsposten beendet,
wenn der Leiter des Brandsicherheitswachdienstes dieses bekanntgibt.
wenn die Veranstaltung (z.B. die Theateraufführung) endet.
wenn der Veranstalter sich beim Sicherheitsposten verabschiedet.
wenn der Sicherheitsposten dieses nach eigener Einschätzung für gegeben hält.

4 Einen ihm auffallenden Mangel
meldet der Sicherheitsposten direkt dem Veranstalter.
meldet der Sicherheitsposten direkt seinem Vorgesetzten (dem Leiter des Brandsicherheitswachdienstes).
stellt der Sicherheitsposten selber ab (z.B. ruft er einen Abschleppdienst im Falle dass ein Fahrzeug falsch geparkt ist).