Zur Übersicht
Hallo Kamerad(in).
Bitte beantworte die Fragen.
Wenn du meinst es ist Richtig, klicke auf Grün,
für Falsch lasse den Selektor einfach auf Rot. Am Ende erhältst du nach dem Absenden eine Auswertung.

AGT


Thema: 03. Atemschutzgeräte

23. Die zulässige Altersspanne für Träger umluftabhängiger Atemschutzgeräte bei der Feuerwehr liegt zwischen
16 - 50 Jahren.
18 - 50 Jahren.
18 - 63 Jahren.
18 - 55 Jahren.

24. Ärztliche Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger (bis zum 50. Lebensjahr) müssen durchgeführt werden:
jährlich
in Abständen von 3 Jahren
alle 2 Jahre
ggf. in kürzeren Abständen nach Ermessen des ermächtigten Arztes

25. Die Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren schreiben vor, dass
truppweise vorzugehen ist.
grundsätzlich immer alle verfügbaren Geräteträger einzusetzen sind.
Sicherheitstrupps („Rettungstrupp“ nach UVV) zu stellen sind.
eine Atemschutzüberwachung nur beim Vorgehen in Gebäude erforderlich ist.

26. Beim Ansprechen der Warneinrichtung an einem Atemschutzgerät
ist das Manometer zu kontrollieren und weiter zu arbeiten.
hat der betreffende Atemschutzgeräteträger sofort den Rückweg anzutreten.
tritt der Trupp geschlossen den Rückzug an.
ist unverzüglichen die Feuerwehreinsatzleitstelle zu informieren.

27. Wenn ein Trupp unter Atemschutz vorgeht, dürfen
je nach Lage Pressluftatmer und Filtergeräte kombiniert eingesetzt werden.
nach der UVV-Feuerwehren nur PA und SSG kombiniert eingesetzt werden.
nur Geräte mit gleichen Gebrauchsmerkmalen eingesetzt werden.
nur Geräte des gleichen Herstellers eingesetzt werden.

28. Unter dem Einsatzgrundsatz "Gleiche Typen einer Geräteart sind zu verwenden!" ist zu verstehen, dass
ein Ein-Flaschengerät (300 bar) und ein Schlauchgerät grundsätzlich nicht zusammen eingesetzt werden dürfen.
auch Geräte verschiedener Hersteller in einem Trupp zusammen eingesetzt werden dürfen.
Filtergeräte und Pressluftatmer nicht zusammen eingesetzt werden dürfen.
grundsätzlich nur Atemfilter mit gleicher Schutzwirkung und gleichem Rückhaltevermögen eingesetzt werden dürfen.

29. Zu der Atemschutzüberwachung gehört unter anderem:
das Notieren der Namen der eingesetzten Geräteträger, der Flaschendrücke, der Einsatzzeiten und der Gerätenummern
das Feststellen der Anzahl der vorhandenen PA
die Feststellung des Herstellungsjahres der Atemschutzmasken
das Überprüfen des Typenschildes des verwendeten Atemschutzgerätes

38. Der Pressluftatmer ist abhängig von
der Umluft.
dem Ort.
der Zeit.
dem Wetter.

39. Umluftunabhängig sind
Regenerationsgeräte.
Filtergeräte.
Pressluftatmer.
Schlauchgeräte.

40. Ein Filtergerät besteht aus
dem Maskenkörper, der Warneinrichtung, der Bänderung.
dem Atemanschluss und dem Atemfilter.
der Atemschutzmaske und dem Lungenautomaten.
der Atemschutzmaske, dem Atemfilter und einer Druckluftflasche.

41. Als Atemanschluss an einem Pressluftatmer verwendet man eine
Einwegmaske.
Zweiwegmaske.
ventillose Atemschutzmaske.
Mundstückgarnitur.

42. Die Lagerzeit des fabrikverschlossenen Atemfilters
beträgt 2 Jahre.
beträgt mindestens 4 Jahre.
ist aus der Herstellerangabe ersichtlich.
ist abhängig von den Lagerbedingungen.

43. Beim Einsatz eines Filtergerätes (ABEK 2-P 3)
muss die Umluft genügend Sauerstoff enthalten (mind. 17 Vol.-%).
darf die Umluft kein Kohlendioxid (CO2) und max. 3 Vol.-% Giftstoffe enthalten.
die Umluft darf kein Kohlenmonoxid (CO) und max. 0,5 Vol.-% Giftstoffe enthalten.
muss der Gruppenführer den Einsatz von Filtergeräten angeordnet haben.

44. Bei Gas- und Kombinationsfilter steht die Partikelfilterklasse P 3 für
ein niedriges Rückhaltevermögen.
ein mittleres Rückhaltevermögen.
ein hohes Rückhaltevermögen.
ein maximales Rückhaltevermögen von 300 Gramm Partikel.

45. Ein Filtergerät ist abhängig
von der Umgebungsatmosphäre und von der Zeit.
nur von der Umgebungsatmosphäre.
nur von der Zeit.
vom Ort.

46. Filtergeräte dürfen nicht verwendet werden:
bei starkem Funkenflug (z.B. Trennschneiden)
bei kleinen Mengen ausgelaufener rechtsdrehender Milchsäure
bei starker Flocken- oder Staubbildung
im Zweifelsfall

47. Filtergeräte dürfen eingesetzt werden:
bei Aufräumarbeiten im Freien und in verqualmten Räumen
bei Arbeiten in Kellern, Brunnen und Schächten
bei Wald- und Heidebränden
im unter Beachtung der Einsatzgrenzen und im Ermessen des Einsatzleiters

48. Brandfluchthauben gehören
zu den umluftabhängigen Atemschutzgeräten.
zu den umluftunabhängigen Atemschutzgeräten.
zu den Rettungsgeräten (Fluchtgeräten).
zu den Filtergeräten.

49. Der Pressluftatmer ist ein
Behältergerät mit Druckluft.
Behältergerät mit Sauerstoff.
Flaschengerät.
umluftunabhängiges Atemschutzgerät.