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Truppmann LERNMODUS :-)


Thema: 06 Gerätekunde: Rettungsgeräte

6.3.1 Genormte tragbare Leitern der Feuerwehr sind
Klappleiter, Steckleiter, Hakenleiter, dreiteilige Schiebleiter.
Steckleiter, Klappleiter, Trittleiter.
Steckleiter, zweiteilige Schiebleiter, Trittleiter, Strickleiter.
Steckleiter, Klappleiter, Multifunktionsleiter, Hakenleiter.

6.3.2 Mit der vierteiligen Steckleiter ist
eine Rettungshöhe von 8,40 Meter erreichbar.
das zweite Obergeschoss erreichbar.
das dritte Obergeschoss erreichbar.
das erste Obergeschoss bei einem Anstellwinkel von 90° erreichbar.

6.3.3 Die Feuerwehrleine wird Personen zu Rettungszwecken in Form
eines Rettungsbundes angelegt.
eines Kreuzknotens angelegt.
eines Mastwurfes angelegt.
eines Rettungsknotens angelegt.

6.3.4 Zum Retten und Selbstretten dürfen
Mehrzweckleinen verwendet werden.
Feuerwehrleinen verwendet werden.
alle vorhandenen Leinen verwendet werden.
geprüfte und hierfür zugelassene Leinen verwendet werden.

6.3.5 Die Feuerwehrleine dient als
Rettungs- und Führungsleine.
Halte- und Ventilleine.
Absperr- und Abschleppleine.
Mehrzweckleine.

6.3.6 Eine Steckleiter kann in Stellung gebracht werden durch
den Schlauchtrupp und Melder.
den Wassertrupp und Melder.
den vom Gruppenführer beauftragten Trupp und Melder.
Maschinist und Melder.

6.3.7 Steckleiterteile werden durch
Beschläge gesichert.
Federfeststellvorrichtung gesichert.
Federsperrbolzen gesichert.
Feuerwehrleinen in bestimmten Fällen gesichert.

6.3.8 Es dürfen
max. drei Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
max. vier Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
max. fünf Steckleiterteile zusammengesteckt werden.
eine unbegrenzte Anzahl von Steckleiterteilen nach der Vorgabe des Einsatzleiters zusammengesteckt werden.

6.3.9 Beim Aufstellen von tragbaren Leitern ist auf
einen richtigen Anstellwinkel von ca. 65° bis 75° (mit angewinkeltem Arm prüfen) zu achten.
erforderliche Mindestabstände zu elektrischen Freileitungen zu achten.
einen ausreichend festen Untergrund zu achten.
einen sicheren Stand zu achten.

6.3.10 Die Feuerwehrleine
dient zum Einfangen von Tieren (alte Bezeichnung: Fangleine!).
dient als Halteleine.
ist ein Rettungsgerät, das zur ergänzenden persönlichen Ausrüstung gehört.
dient in bestimmten Fällen als Auffangsicherung.

6.3.10 Der Halbschlag (vgl. nebenstehende Abbildung)
dient zum Führen von Geräten beim Hochziehen.
dient nur der Einbindung von zwei Personen auf Krankentragen.
dient ausschließlich der Sicherung des Auszugseiles der dreiteiligen Schiebleiter.
dient in bestimmten Fällen als Auffangsicherung beim „Retten/Selbstretten“.

6.3.11 Die Abbildung zeigt einen
Spierenstich.
Zimmermannstich.
doppelten Ankerstich.
einfachen Ankerstich.

6.3.12 Die Abbildung zeigt einen
Pfahlstich.
einen Verbindungsknoten (zwei unterschiedlich dicke Leinen).
Schotenstich.
einen Knoten der bei der Feuerwehr nicht eingesetzt werden darf.

6.3.13 Die Abbildung zeigt einen
Knoten, der zum Befestigen der Halteleine am vorgesehenen Anschlagpunkt genutzt werden kann.
Mastwurf.
Knoten, welcher zum Anschlagen, beim Selbstretten Verwendung finden kann.
einen Befestigungsknoten.

6.3.14 Die Möglichkeiten zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschränken sich auf:
Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten.
gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich nur, wenn die zu rettende Person dazu in der Lage ist. Dabei ist der zu rettenden Person ein Auffanggurt anzulegen.
Ablassen einer Person nach einem Sturz ins Sicherungsseil.
Selbstrettung.

6.3.15 Beim Einsatz eines Sprungpolsters ist auf folgende(n) Grundsatz/Grundsätze zu achten
Das Retten mit dem Sprungpolster ist nur zulässig bis zur jeweils bauartbedingten Rettungshöhe.
Für das Bedienen und das In-Stellung-Bringen des Sprungpolsters wird eine Bedienmannschaft von mindestens sechzehn Feuerwehrangehörigen benötigt.
Das Sprungpolster darf nicht durch scharfe und heiße Gegenstände beschädigt werden.
Nach erfolgtem Sprung ist die Person sofort aus dem Sprungpolster zu befreien und das Sprungpolster neu auszurichten.

6.3.16 Mit der dreiteiligen Schiebleiter ist
eine Rettungshöhe von 13.40 m erreichbar.
das zweite Obergeschoss erreichbar.
das dritte Obergeschoss erreichbar.
das vierte Obergeschoss bei einem Anstellwinkel von 90° erreichbar.

6.3.17 Die Multifunktionsleiter
ist Standardbeladung auf einem HLF 20/16.
ist Standardbeladung auf einem RW.
ist keine genormte Leiter der Feuerwehr.
gehört nicht zur Standardbeladung von Feuerwehrfahrzeugen.

6.3.18 Beim Einsatz eines Sprungtuches ist/sind folgende/r Grundsatz/Grundsätze zu beachten
Beim Einsatz des Sprungtuches gibt es aufgrund der einfachen Anwendung keine zu beachtenden Grundsätze.
Darf nur im äußersten Notfall zur Menschenrettung eingesetzt werden.
Darf nur mit vollständiger Gruppenstärke eingesetzt werden.
Für den Einsatz werden mindestens 16 FM(SB) benötigt.

6.3.19 Beim Einsatz einer Feuerwehrleine ist zu beachten, dass
nur neue Leinen eingesetzt werden.
vor Übungen und nach jeder Benutzung eine Sichtprüfung vom Benutzer durchgeführt wird.
benutzte Leinen immer dem Gerätewart übergeben werden.
beschädigte Leinen nicht eingesetzt werden.
Im Lernmodus kannst du das Formular nicht absenden.