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Truppmann LERNMODUS :-)


Thema: 12 Technische Hilfeleistung

12.3.1 Eine unter elektrischer Spannung stehende Leitung ist vollständig von der Kabeltrommel abzurollen
wegen der Gefahr einer unzulässig hohen Erwärmung.
wegen einer Gefährdung des Flugfunkverkehrs.
zwecks Sichtkontrolle auf Beschädigungen.
zwecks Kontrolle der Länge der Leitung.

12.3.2 Die Aufgaben des Sicherungstrupps werden bei der technischen Hilfeleistung im allgemeinen vom
Angriffstrupp wahrgenommen.
Wassertrupp wahrgenommen.
Schlauchtrupp wahrgenommen.
Melder und Maschinist wahrgenommen.

12.3.3 Zu den Aufgaben des Wassertrupps bei der technischen Hilfeleistung zählen
Sicherung der Einsatzstelle gegen fließenden Straßenverkehr.
Sicherung der Einsatzstelle gegen Gefahren.
Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr.
Lagefeststellung sowie Informationsübertragung.

12.3.4 Zu den Aufgaben des Maschinisten gehört im technischen Hilfeleistungseinsatz
die Einsatzstelle zu sichern (z.B. Einschalten der Warnblinkanlage, Fahrlicht und blaues Blinklicht).
Unterstützung bei der Entnahme der Geräte.
Unterstützung bei der Entnahme (Vornahme) des Schnellangriffsschlauches.
die Verantwortung für die richtige Verlastung von eingesetztem Gerät nach dem Einsatz.

12.3.5 An Einsatzstellen hat der Rettungstrupp beim Einsatz von hydr. Rettungsgeräten folgendes zu beachten:
Vorgehen nach eignem Ermessen
Vorgehen nur nach Gruppenführer – Weisung
Vorgehen nur nach Notarzt – Weisung
Vorgehen nach Absprache zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst

12.3.6 Welche Aufgaben übernimmt der Schlauchtrupp bei TH – Einsätzen?
Er sorgt für die Bereitstellung der erforderlichen Geräte
Er stellt den Brandschutz sicher
Er wird zum Geräte – Trupp
Er übernimmt nur die Betreuung von betroffenen Personen
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