Zur Übersicht
Hallo Kamerad(in).
Bitte beantworte die Fragen.
Wenn du meinst es ist Richtig, klicke auf Grün,
für Falsch lasse den Selektor einfach auf Rot. Am Ende erhältst du nach dem Absenden eine Auswertung.

Truppmann


Thema: 09 Rettung

9.3.1 Bei Selbstrettungsübungen mit Feuerwehrleinen ist darauf zu achten, dass
eine zweite Leine als Sicherungsleine benutzt werden muss.
zur Sicherheit ein Sprungtuch oder –polster vorgenommen wird.
die maximale Rettungshöhe von 8 m nicht überschritten wird.
die Sicherungsleine an einem stabilen Befestigungspunkt angeschlagen wird.

9.3.2 Rettungs- und Selbstrettungsübungen dürfen durchgeführt werden bis
zu max. 8,0 m Höhe.
max. zum 1. Obergeschoss.
zu max. 6,0 m Höhe.
zu einer durch den Übungsleiter vorzugebenden Höhe.

9.3.3 Feuerwehrangehörige werden bei Selbstrettungsübungen gesichert durch
eine Sicherungsleine.
einen Sprungretter.
eine Aufsichtsperson.
ein Kernmanteldynamikseil und Auffanggurt

9.3.4 Welche der aufgeführten Geräte dürfen zum Aufbau einer Standplatzsicherung verwendet werden?
Sicherungsseil am Feuerwehrhaltegurt.
Endlosschlingen.
Bandschlingen und Karabinerhaken.
Feuerwehrleine und Feuerwehrhaltegurt.

9.3.5 Der Gerätesatz „Absturzsicherung“ darf
nur von speziell ausgebildetem Personal eingesetzt werden.
nur bei der Rettung von Personen genutzt werden.
bei Feuerwehren gar nicht verwendet werden.